Corona-Krise: Ticker, Links & Infos
19. März 2020
Die Corona-Krise trifft die Wirtschaft mit voller Kraft. Selbstständige, Freiberufler und Unternehmen wie wir sind besonders stark vom Stillstand des öffentlichen Lebens betroffen. Doch gerade jetzt sind wir alle auf gegenseitige Unterstützung angewiesen. Aus diesem Grund möchten wir regelmäßig über die neuesten Entwicklungen rund um Förder- und Hilfsmöglichkeiten informieren.
Wir haben die wichtigsten Links und Formulare zusammengefasst.
Für Unternehmen:
Maßnahmenpaket der Bundesregierung (veröffentlicht am 16. März 2020)
Kurzarbeitergeld
Wer einen Zugang bei der Bundesagentur für Arbeit hat, kann den Antrag direkt im Portal stellen. Ansonsten dient das Formular, um den Antrag beim entsprechenden Amt einzureichen.
Kurzarbeitergeld: Antragsformular
Kurzarbeitergeld: das Wichtigste in der Übersicht
Kurzarbeitergeld: Merkblatt zum Antrag (PDF)
Antrag auf Entschädigung bei Tätigkeitsverbot durch Gesundheitsamt
zur Zusammenfassung der Landesdirektion (Sachsen)
zum Download Antragsformular (Sachsen)
Antrag auf Förderkredit durch die Sächsische AufbauBank (SAB)
zum Download der Förderrichtlinien
zum Download des Antragsformulars
zum Download De-minimis-Erklärung
zum Download: Erklärung zum wirtschaftlich Berechtigten
zum Download: Information zum Geldwäschegesetz
zum Download: Unterschriftenblatt
Für Selbständige & Freiberufler:
Antrag auf Entschädigung bei Tätigkeitsverbot durch Gesundheitsamt
zur Zusammenfassung der Landesdirektion (Sachsen)
zum Download Antragsformular (Sachsen)
Dresden: Stundung der Gewerbesteuer (zur Pressemitteilung)
Soforthilfe-Zuschuss
Ticker:
Die neuesten Geschehnisse:
1. April: Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer äußert sich zu den bisher ausbleibenden Hilfsmaßnahmen für den Mittelstand. Die meisten Maßnahmen decken lediglich Unternehmen bis 50 Mitarbeiter ab.
30. März: Der Soforthilfe-Zuschuss der Bundesregierung (9.000 bzw. 15.000) kann über die landeseigenen Förderbanken der KfW beantragt werden. Die Bearbeitung und Auszahlung erfolgt schnell, ein vollständig ausgefüllter Antrag vorausgesetzt. Im Falle von Sachsen können über das Online Portal (Registrierung erforderlich), per Post oder E-Mail an corona-wirtschaft(at)sab.sachsen.de Anträge mithilfe des entsprechenden Formulars eingereicht werden:
27. März: Auch für Großunternehmen hat die KfW nun ein entsprechendes Hilfspaket geschnürt. Es handelt sich um Darlehen bis zu einer Höhe von einer Milliarde.
23. März: Das von der Sächsischen AufbauBank (SAB) angekündigte Soforthilfeprogramm startet. Anträge können über das Online Portal (Registrierung erforderlich) oder per Post mithilfe der entsprechenden Formulare eingereicht werden:
Förderrichtlinien – Antragsformular – De-minimis-Erklärung – Erklärung zum wirtschaftlich Berechtigten – Information zum Geldwäschegesetz – Unterschriftenblatt
Anfragen zu diesem Thema beantwortet die SAB unter der Hotline 0351 4910-1100 sowie unter der E-Mail corona@sab.sachsen.de.
22. März: Damit Förderkredite von KfW & Co. bewilligt werden, muss die Hausbank auch weiterhin ihre Zustimmung geben. Dieses Verfahren soll nun vereinfacht werden.
21. März: Kleine Unternehmen und Selbstständige sollen Soforthilfen in Höhe von bis zu 15.000 Euro erhalten, um durch die Krise zu kommen. Dies geht aus einem Gesetzesentwurf des Finanz- und Wirtschaftsministeriums hervor, aus dem mehrere Medien zitieren. Schon am Montag soll der Entwurf vom Bundeskabinett und dann in derselben Woche von Bundesrat und Bundestag beschlossen werden. (Quelle: ntv)
zum Beitrag auf handelsblatt.com
Bayerische Unternehmen sollen ihre bereits gezahlte Sondervorauszahlung der Umsatzsteuer auf Antrag zurückerhalten. Das teilte der bayerische Finanzminister Albert Füracker von der CSU mit. Grundsätzlich müssen Betriebe ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen an das Finanzamt übermitteln und die entsprechende Zahlung leisten. Diese können sie nun wieder zurückerhalten. Dazu müssen die Unternehmen einen Antrag stellen. (Quelle: ntv)
20. März: Brandenburgs Landesregierung legt ein Soforthilfeprogramm auf, das sich gezielt an kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler richtet. Zuschüsse zwischen 5.000 und 60.000 Euro sollen möglich sein.
zur Bekanntgabe auf brandenburg.de
zur Übersicht aller Förderprogramme der ILB (Investionsbank des Landes Brandenburg)
19. März: Dresden will Kleinstunternehmer, Selbständigen und Freiberuflern 1.000 Euro Soforthilfe auszahlen. Der Betrag muss nicht zurückgezahlt werden und der Antrag soll unbürokratisch erfolgen. Die Zustimmung des Stadtrates soll am Donnerstag, den 26. März, erfolgen.
zur Pressemitteilung auf dresden.de
Unternehmen, die aufgrund der gegenwärtigen Situation Stundung, Erlass oder Aussetzung der Vollziehung zu Gewerbesteuerforderungen beantragen, werden ohne größere Nachweise zinslose Stundung (zunächst) bis zum 31. August 2020 gewährt. Auch von Vollstreckungsmaßnahmen zu bereits überfälligen Forderungen wird zunächst bis zum 30. Juni 2020 abgesehen, wenn der Zusammenhang zwischen fehlender Liquidität und Corona-Krise plausibel dargelegt wird.
zur Pressemitteilung auf dresden.de
Eine zentrale Rolle bei der Vergabe der Förderkredite spielt die Hausbank. Diese entscheidet über die Vergabe mit, egal ob der Antrag an die KfW oder eine der landeseigenen Förderbanken gestellt wird. Es ist daher wichtig, schnellstmöglich mit seinem persönlichen Kundenberater in Kontakt zu treten und im Auge zu behalten, welche Standorte der Hausbank überhaupt noch geöffnet haben.
zum Beitrag auf sueddeutsche.de
18. März: Die Sächsische AufbauBank (SAB) kündigt ein Sofortprogramm für Selbstständige und Unternehmen mit bis zu fünf Mitarbeitern an. „Derzeit werden noch die letzten Details geklärt“, heißt es auf der Website der Bank. Die Kernfakten: bis zu 50.000 Euro und das für eine Laufzeit von bis zu acht Jahren. (zum Beitrag auf mdr.de)
16. März: „Es ist genug Geld vorhanden, um die Krise zu bekämpfen“, heißt es auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Die vier Schwerpunkte dabei: schnelle Freigabe von Kurzarbeitergeld für Unternehmen, Förderkredite und steuerliche Liquiditätshilfen (z.B. Stundungen, Streichen von Vorauszahlungen und Verzicht auf Pfändungen).
11. März: Die Landesdirektion (Sachsen) regelt Entschädigungszahlungen im Falle eines Tätigkeitsverbots und des damit verbundenen Verdienstausfalls. Berücksichtigt seien Betriebe, Selbständige und Freiberufler.
zum Beitrag auf mdr.de / zur Zusammenfassung der Landesdirektion Sachsen